KUNDEN- UND BENUTZERVERTRAG PLANZONE – Allgemeine
Bedingungen
Herzlich Willkommen bei Planzone-Services.
Unabhängig davon, ob Sie sich als Kontoinhaber ("Kunde") zur Erstellung eines
Planzone-Arbeitsbereichs oder als eingeladener Benutzer ("Benutzer") eines
Planzone-Arbeitsbereichs eintragen, nehmen Sie durch Ihre Anmeldung, Ihren
Zugriff oder Ihre Nutzung der Planzone-Services, die von Augeo Software SAS
entwickelt, betrieben, gewartet und gehostet werden, einschließlich der zur
Verfügung gestellten und zur Nutzung innerhalb des Internet-Domains mit dem
Namen „planzone.com“ konfigurierten Internetseiten, die vorliegenden
Vertragsbedingungen an.
Der vorliegende Vertrag bestimmt die Verpflichtungen und
Rechte des Kunden/Benutzers (gemeinsam der „Lizenzinhaber“) und des Unternehmens Augeo Software SAS, einer im
Handelsregister von Nanterre, Frankreich, unter der Nummer 382 838 456
eingetragenen Société par Actions
Simplifiée, deren Firmensitz sich 52 rue Marcel Dassault, 92514 Boulogne
Billancourt, Frankreich, befindet (« Augeo »).
DURCH ANKLICKEN DER
OPTION "ICH NEHME DIE ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN AN“ ERKLÄREN SIE IHR
EINVERSTÄNDNIS DAMIT, AN DIE NEUESTEN GÜLTIGEN ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN (DER
„VERTRAG“) GEBUNDEN ZU SEIN, DIE IHRE NUTZUNG DER PLANZONE-SERVICES (DIE
„SERVICES“) BESTIMMEN.
WENN SIE DEN VORLIEGENDEN VERTRAG IM NAMEN EINER
JURISTISCHEN PERSON ABSCHLIESSEN, BESTÄTIGEN SIE HIERMIT DASS SIE ÜBER DIE
BEFUGNISSE VERFÜGEN, DIESE PERSON AN DIE VORLIEGENDEN BEDINGUNGEN ZU BINDEN; IN
DIESEM FALL GELTEN DIE BEGRIFFE "LIZENZINHABER", "KUNDE",
"BENUTZER", "SIE" ODER "IHRE" FÜR BESAGTE
JURISTISCHE PERSON.
1 Begriffsbestimmungen
1.1 „Kunde“ bezeichnet die natürliche oder juristische
Person, die sich anmeldet und die von Augeo gelieferten Dienste aktiviert sowie
die Verantwortung für die Zahlung dieser Services übernimmt.
1.2 „Benutzer“ bezeichnet die natürliche Person (d.h. den
Mitarbeiter des Kunden oder eines Dritten) der aufgrund einer Einladung des
Kunden ein Benutzerkonto eröffnet und Zugriff auf die Services erhält.
1.3 „Lizenzinhaber“ bezeichnet den Kunden oder Benutzer.
1.4 „Arbeitsbereich“ bezeichnet einen Zugriff auf die vom
Kunden abonnierten und verwalteten Services, entsprechend den Bestimmungen der
Website.
1.5 „Services“ bezeichnet die Internetservices von
Planzone, den Arbeitsbereich des Kunden, die dazugehörige Online-Software sowie
die anderen damit verbundenen Leistungen, die der Kunde von Augeo entsprechend
dem vorliegenden Vertrag erhält, und die die Eigenschaften und Funktionen
beinhalten, die auf der Website beschrieben werden. Diese Leistungen können von
Zeit zu Zeit geändert werden.
1.6 „Test-Services“ bezeichnet einen Zugriff auf einen
Arbeitsbereich, der unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird und für den der
Zusatz „Test“, „Demo“, „kostenlos“ oder „Beurteilung“ (oder jeder ähnliche
Zusatz) gilt; diese Services unterliegen besonderen Nutzungsbedingungen, die
auf der Website genauer beschrieben sind.
1.7 „Angebotstyp“ bezeichnet einen Kundenzugriff auf
einen Arbeitsbereich, der besonderen Nutzungsbedingungen unterliegt, die auf
der Website genauer beschrieben werden, als Gegenleistung für die Zahlung einer
Gebühr für einen bestimmten Nutzungzeitraum.
1.8 „Inhalt“ bezeichnet alle Daten, Informationen oder
Video-, Text- oder Audiodokumente, einschließlich aber nicht ausschließlich:
Dokumente, Rechenblätter, Textnachrichten, Anmeldungsformulare, Wiki-Seiten,
digitale Media-Dateien und ähnliche Dokumente, die im Rahmen der Services vom
Kunden oder den Benutzern auf den Server geladen, übertragen, veröffentlicht,
bearbeitet oder eingegeben werden.
1.9 „Website“
bezeichnet die Web-Seite von Planzone unter http://www.planzone.com.
1.10 „Vertrag“ bezeichnet die im vorliegenden Dokument
bestimmten und auf der Website verfügbaren allgemeinen Bedingungen, die alle
Lizenzinhaber beim Ausfüllen des Kunden- oder Benutzeranmeldungsformulars
annehmen.
1.11 „Vertraulichkeitspolitik“ bezeichnet die
Vertraulichkeitspolitik von Planzone, die die auf der Website verfügbare
Sicherheits- und Zugriffspolitik auf die Services bestimmt, die von allen
Lizenzinhabern beim Abschluss des Vertrags akzeptiert wird.
1.12 „Sicherheitspolitik“ bezeichnet die
Sicherheitspolitik von Planzone, die die Informationserfassungs- und
Verbreitungsmethoden für die Zwecke der Services bestimmt, auf der Website
verfügbar ist und von allen Lizenzinhabern beim Abschluss des Vertrags
akzeptiert wird.
1.13 „Dritte“ bezeichnet externe natürliche oder
juristische Personen, die nicht mit dem Lizenzinhaber identisch sind und keinen
Zugriff auf die Services haben.
2 Services und Lizenzvergabe
2.1 Unter Vorbehalt der allgemeinen Bedingungen des
vorliegenden Vertrags, gewährt Augeo hiermit dem Lizenzinhaber ein
weltweit geltendes, nicht abtretbares und nicht exklusives Recht zum Zugriff
und zur Nutzung der Services, wobei dieses Recht nicht im Rahmen einer
Sublizenz gewährt werden kann.
2.2 Augeo behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne
Vorankündigung Änderungen am Konzept, am Funktionsmodus, an den technischen
Spezifikationen, an den Systemen und allen anderen Funktionen der Services
vorzunehmen.
2.3 Gemäß der geltenden französischen Gesetzgebung
bezüglich Televerkäufen werden Sie darüber informiert, dass Sie über eine Frist
von sieben (7) Kalendertagen ab dem Tag der Anmeldung verfügen, um kostenlos
und ohne Begründung Ihr Recht auf Stornierung geltend zu machen. Das Recht auf
Stornierung kann jedoch nicht geltend gemacht werden, wenn Sie bereits auf die
Services zugegriffen haben.
2.4 Augeo verpflichtet sich dazu, entsprechende Maßnahmen
zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Services über Internet rund um die
Uhr an sieben Tagen in der Woche zugänglich sind. Augeo ist berechtigt,
Maßnahmen zu ergreifen, die die oben genannte Zugänglichkeit beeinträchtigen,
wenn Augeo davon ausgeht, dass dies aus technischen, wartungstechnischen,
funktionalen oder sicherheitstechnischen Gründen sinnvoll ist. Der Kunde wird
ebenfalls darüber informiert und bestätigt, dass der Zugriff des Kunden auf das
Internet nicht garantiert werden kann, und dass Augeo nicht für
Zugriffsprobleme haftbar gemacht werden kann, wenn diese auf der
Internet-Verbindung oder der Hardware des Kunden beruhen.
2.5 Der Kunde ist berechtigt, Benutzern einen Zugriff auf
seinen Kundenarbeitsbereich und auf die Services zu erteilen. Der Kunde weiß
und bestätigt, dass er für die Benutzer, denen er den Zugriff auf die Services
ermöglicht hat, verantwortlich ist.
2.6 Augeo ist berechtigt, zur Ausführung ihrer
vertraglichen Verpflichtungen Sublieferanten hinzu zu ziehen. Augeo ist
verantwortlich für die Leistungen und Dienste der Sublieferanten unter
Bedingungen, die identisch mit denen für ihre eigenen Leistungen und Services
sind.
3.1 Die Test-Services werden ausschließlich in ihrem
aktuellen Zustand geleistet. Der Lizenzinhaber kann die Test-Services unter den
allgemeinen Bedingungen des vorliegenden Vertrags nutzen. Jedoch kann Augeo
nach eigenem Ermessen bestimmte Funktionalitäten der Test-Services sperren und
eine zeitliche Begrenzung des Rechts des Lizenzinhabers zur Nutzung der
Test-Services bestimmen. Die Test-Services werden kostenlos zur Verfügung
gestellt; Augeo lehnt entsprechend den Bestimmungen des vorliegenden Vertrags
jede Haftung ab und steht nicht für Schäden ein, die aus der Verwendung der
Test-Services durch den Lizenzinhaber hervorgehen.
3.2 Der Kunde kann jederzeit zu einem
kostenpflichtigen Abonnementtyp übergehen und zusätzliche Funktionen und/oder
Services nutzen.
3.3 Die Test-Services können Werbung enthalten.
4 Verpflichtungen des Kunden und des Benutzers
4.1 Der Lizenzinhaber muss die auf der Website
eingestellte Sicherheitspolitik einhalten.
4.2 Der Kunde stellt sicher, dass alle Informationen im
Hinblick auf seine Daten, die Rechnungsanschrift des Kunden sowie ggf. die
Informationen bezüglich seiner Kreditkarte korrekt sind, und verpflichtet sich
dazu, diese regelmäßig zu aktualisieren.
4.3 Der Lizenzinhaber ist verantwortlich für die Nutzung
der Services und für die Einhaltung der Landesgesetze in Bezug auf die Nutzung
von Online-Services. Für jeden vom Lizenzinhaber auf den Server hochgeladenen,
übertragenen, veröffentlichten, bearbeiteten oder in den Services erfassten
Inhalt ist allein der Lizenzinhaber haftbar.
4.4 Der Kunde ist verantwortlich für die Verwaltung
seines Arbeitsbereichs sowie gegenüber Augeo dafür, dass die Inhalte, die auf
die Services übertragen oder von diesen verwaltet werden, weder die Rechte
Dritter, noch die geltenden Gesetze in irgendeiner Form verletzen, und dass der
Lizenzinhaber alle jeweils nötigen Lizenzen Dritter besitzt, um den Inhalt und
die Benutzung der Services zu verwalten.
Der Kunde ist berechtigt, die verwaltungstechnische
Verantwortung des Arbeitsbereichs an einen bestimmten Benutzer zu übertragen. Der
beauftragte Benutzer unterliegt dann den gleichen Überwachungsverpflichtungen
wie der Kunde.
4.5 Der Lizenzinhaber verpflichtet sich dazu, die
Services so zu nutzen, dass diese Nutzung die Kommunikation mit anderen
Rechnern oder die Kommunikation von Mobiltelefonen weder verhindert, noch
unterbricht, sowie ebenfalls die zur Leistung und Nutzung der Services
verwendete Hardware weder verhindert, noch unterbricht.
4.6 Der Lizenzinhaber weiß und bestätigt, dass er nicht
befugt ist, die Services zu nutzen, um rechtswidrige Dokumente oder sonstige
Dokumente zu erhalten, die auf irgendeine Weise den allgemein gültigen
Praktiken widersprechen.
4.7 Der Lizenzinhaber verpflichtet sich dazu, die
Services nicht zu nutzen um Dokumente zu erhalten, die an sich oder wenn sie
versandt werden dem Ruf eines Dritten schaden können, oder die auf irgendeine
Weise Geschäftsgeheimnisse zugänglich machen, oder einen Dritten dazu verführen
könnten, ein Verbrechen zu begehen, oder die als Bedrohung verstanden werden
könnten, oder die Services auf jedwede Weise zu benutzen, die nicht mit dem
Zweck des vorliegenden Vertrags vereinbar ist.
4.8 Der Kunde verpflichtet sich dazu, den Zugriff auf die
Services nur Benutzern zu gewähren, die das Formular ausgefüllt und den Vertrag
bestätigt haben.
4.9 Der Lizenzinhaber bestätigt, nicht
direkt oder indirekt an einem Netzwerk beteiligt zu sein, dessen Zweck die
Durchführung von mit „Pyramidenverkäufen“ oder mit Verkäufen über ein
Kooptationsnetz vergleichbaren Machenschaften ist.
4.10 Der Lizenzinhaber verpflichtet sich dazu, Augeo jede
vermutete Verletzung des vorliegenden Vertrags zu melden.
4.11
Ein Kunde kann nur ein Planzone Abonnement „NRO“, „Studierende“, „Enterprise“ oder ein anderes
spezielles Abonnement abschließen, wenn vorher eine genaue Einigung zwischen Augeo Software
und der Organisation (Unternehmen, Schule, Universität, NRO, ...) unterschrieben wurde.
5 Zahlungsbestimmungen –
Rechnungsausstellung, Verwaltung der Angebotstypen
5.1 Der Kunde zahlt als Gegenleistung für die Services
eine von Augeo in bestimmten Zeitabständen festgelegte Gebühr, entsprechend der
Beschreibung auf der Website und in den Services (Menü Verwaltung). Diese
Zahlungsverpflichtung gilt nur für den Kunden und nicht für den Benutzer.
Die Rechnung wird ausschließlich in Euro ausgestellt.
Andere Währungen können auf der Website aufgeführt werden, allerdings einzig zu
Informationszwecken. Die Services werden zu Beginn des betreffenden Zeitraums
fakturiert und können nicht zurückerstattet werden.
5.2
Der Kunde kann während der gesamten Gültigkeitsdauer des Vertrags jederzeit
seinen Abonnementtyp ändern. Sobald sein Abonnementtyp von den Test-Services
auf einen kostenpflichtigen Abonnementtyp aktualisiert wird, werden die von
Augeo geleisteten Services sofort von der Zahlkarte des Kunden abgebucht, zu
Beginn des gewählten Zeitraums. Sobald der Kunde einen höheren Abonnementtyp
wählt, tritt diese Aktualisierung sofort in Kraft und der Betrag, der dem
anteilsmäßigen Zeitraum des neuen Abonnementtyps entspricht, wird von der
Zahlkarte des Kunden abgebucht. Jede
Aktualisierung eines Abonnementtyps erfordert die Erfassung der Referenzen der
Zahlkarte des Kunden.
Die
Anträge zur Herabstufung auf einen niedrigeren Abonnementtyp müssen per E-Mail
an sales@planzone.com gesandt werden. Der Kunde ist dazu berechtigt sein Abonnement auf einen niedrigeren
Abonnementtyp herabzustufen, wobei er allerdings seinen Abonnementtyp nicht auf
Test-Services zurückstufen darf. Der Antrag auf Änderung des Abonnementtyps
wird gültig, sobald er von Augeo bearbeitet wurde. Für den im Voraus teilweise
gezahlten Zeitraum erfolgt allerdings keine Rückerstattung. Der Antrag auf
Herabstufung kenn nur bearbeitet werden, wenn der Arbeitsbereich den
Bestimmungen des neuen Abonnementtyps entspricht. Bitte ziehen Sie in Betracht,
dass die Herabstufung des Abonnementtyps zu Verlusten von Inhalten und/oder dem
Zugriff auf bestimmte Funktionen führen kann. Augeo haftet nicht für solche
Verluste.
Falls Zahlungsverzüge über die Zahlkarte sich wiederholen
sollten, muss der Gesamtbetrag innerhalb eines Zeitraums von dreißig (30) Tagen
nach Rechnungsdatum oder dem Datum der ersten Zahlungsanforderung per Zahlkarte
an Augeo gezahlt werden. Es können für den überfälligen Zeitraum entsprechend
den geltenden gesetzlichen Bestimmungen Zinsen im Rahmen einer
Konventionalstrafe in Rechnung gestellt werden. Augeo ist berechtigt,
Mahnungskosten in Rechnung zu stellen und behält sich das Recht vor, dem Kunden
Mahnungen per E-Mail zukommen zu lassen. Der Kunde trägt die von Augeo
gezahlten Auslagen zur Erhebung der fälligen Zahlungen.
5.3 Alle Abonnement-Service-Gebühren/Lizensgebühren verstehen sich inklusive aller Steuern, Abgaben und Zölle und müssen bei der Bestellung vollständig bezahlt werden; Teilzahlungen oder Ratenzahlung werden nicht akzeptiert. Falls die Gesamtzahlung aller Gebühren innerhalb von acht (8) Tagen nach Annahme des Angebots nicht erfolgt ist, wird der Zugang zur Planzone-Plattform unterbrochen. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung von allen Rechnungen in Euro, einschließlich der Zahlung jeglicher anwendbaren Mehrwertsteuer.
5.4
Augeo kann zeitweilig den Zugriff des Lizenzinhabers auf einen Arbeitsbereich
oder auf die Services sperren, wenn der Zahlungsverzug über dreißig (30) Tage
beträgt. Augeo kann ebenfalls einen Arbeitsbereich und den dazugehörigen
Kundeninhalt löschen und vernichten sowie den vorliegenden Vertrag mit
sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Zahlungsverzug über sechzig (60) Tage
beträgt.
5.5 Im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Vertrags ist
der Kunde nicht berechtigt, eine Rückzahlung der im Voraus beglichenen
Zahlungen zu verlangen.
6 Eigentum
6.1 Der Zugriff auf die Services wird im Rahmen einer
Lizenz gewährt und nicht verkauft. Augeo besitzt sämtliche Besitz- und
Urheberrechte sowie die technischen Lösungen, oder verfügt über ein
entsprechendes exklusives Nutzungsrecht. Diese Urheberrechte und technischen
Lösungen können vom Kunden nur in der im Rahmen des vorliegenden Vertrags
bestimmten Art genutzt werden. Auf keinen Fall kann der Kunde oder ein Dritter
Urheberrechte im Zusammenhang mit den Services, den von den Services genutzten
Software-Programmen oder technischen Lösungen, oder den Markennamen und
Bezeichnungen erwerben, die Augeo besitzt oder verwendet.
6.2
Für jeden vom Lizenzinhaber auf den Server hochgeladenen, übertragenen,
veröffentlichten, bearbeiteten oder in den Services erfassten Inhalt ist allein
der Lizenzinhaber oder sein entsprechender gesetzlicher Besitzer haftbar. Augeo
haftet nicht für diese Inhalte.
7.1 Augeo bietet dem Lizenzinhaber mittels des in den
Services inbegriffenen Planzone-Forums (forum.planzone.com) Hilfeleistungen und
Produktinformationen im Hinblick auf die Benutzung der Services.
7.2 Augeo bietet dem Kunden ebenfalls
per E-Mail und Telefon Hilfeleistungen bei Fragen. Diese Hilfeleistungen werden
von Augeo von Montags bis Freitags (mit Ausnahme der in Frankreich geltenden
Feiertage) während der normalen Öffnungszeiten von Augeo (von 9 – 17 Uhr CET)
auf angemessene und von Augeo klar definierte Weise geleistet.
7.3 Die Anfragen und/oder Fehlermeldungen werden Augeo
per E-Mail oder Telefon entsprechend den auf der Website angegebenen Adressen
und Nummern vorgelegt.
8.1 Augeo ergreift angemessene Maßnahmen, um die
persönlichen Daten des Lizenzinhabers zu schützen. Gemäß dem geänderten
französischen Gesetz über den Schutz persönlicher Daten Nr. 78-17 vom 6. Januar
1978, verfügen Sie über ein Zugriffsrecht auf Ihre persönlichen Daten zum Zweck
der Richtigstellung und Änderung oder Löschung Ihrer unpassenden,
unvollständigen, zweideutigen oder nicht mehr zutreffenden Daten, sowie über
das Recht, aus begründeten Motiven die Bearbeitung Ihrer persönlichen Daten
abzulehnen. Die Anmeldungsdaten und bestimmte andere persönliche Daten über den
Lizenzinhaber unterliegen unserer Vertraulichkeitspolitik, die auf
unserer Website eingestellt ist und deren Bestimmungen zu Referenzzwecken dem
vorliegenden Vertrag beiliegen.
9.1 Augeo hat angemessene Maßnahmen ergriffen, um
sicherzustellen, dass die Sicherheit der Services den industriellen
Standardnormen entspricht. Die von Augeo ergriffenen Maßnahmen sind in der
Sicherheitspolitik aufgeführt und können auf unserer Website eingesehen werden.
9.2 Augeo haftet nicht für Verluste oder Verzerrungen der
Inhalte, die auf elektronische Weise über die Services oder durch diese
ausgetauscht werden.
9.3 Der Lizenzinhaber garantiert, dass
die Benutzernamen, Kennwörter und Ähnliches, die der Lizenzinhaber bei seiner
Anmeldung erhält, auf sichere Weise gespeichert und verwendet werden und von
Dritten weder eingesehen, noch genutzt werden können. Der Lizenzinhaber haftet
für jede nicht genehmigte Nutzung der Services. Augeo haftet nicht für Verluste
oder Schäden, die auf einer Verletzung dieser Anforderungen durch den
Lizenzinhaber beruhen.
9.4 Wenn vermutet wird, dass eine nicht berechtigte
Person Zugriff auf den Benutzernamen und das Kennwort eines Lizenzinhabers
gehabt haben könnte, muss der Lizenzinhaber Augeo umgehend darüber informieren.
10.1
Augeo garantiert dem Lizenzinhaber, dass die Services in ihrem Wesen und faktisch
entsprechend den auf der Website verfügbaren Dokumenten geleistet werden, unter
Vorbehalt einer Nutzung unter normalen Umständen und zu dem vorgesehenen Zweck.
Diese Garantie gilt nicht für die Test-Services.
10.2 Mit Ausnahme der oben ausdrücklich genannten
Garantien und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen lehnt Augeo ausdrücklich
alle anderen expliziten oder stillschweigenden Gewährleistungen im Hinblick auf
die Services ab, einschließlich aber nicht ausschließlich der Tauglichkeit der
Services für besondere Anwendungen, der Genauigkeit oder Richtigkeit der im
Rahmen der Nutzung der Services erhaltenen Ergebnisse, der Konformität der
Services mit besonderen Spezifikationen, und der Tatsache, dass die Services
ununterbrochen, absolut gesichert und frei von Software-Fehlern sein müssen,
oder dass die Fehler und Fehlfunktionen der Services behoben werden müssen.
11.1 Ohne Vorsätzlichkeit oder grobe Fahrlässigkeit
seitens Augeo kann Augeo auf keinen Fall für indirekte Verluste, Verluste der
geplanten Gewinne oder Einsparungen, Verdiensteinbußen, Datenverluste oder
Ansprüche Dritter haftbar gemacht werden.
11.2 Im Falle von groben Fehlern, die die Nutzung der
Services durch den Lizenzinhaber maßgeblich beeinträchtigen und Augeo anzulasten
sind, verpflichtet Augeo sich dazu, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um
den Fehler innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Ohne Vorsätzlichkeit
oder grobe Fahrlässigkeit seitens Augeo übernimmt Augeo keinerlei Haftung für
Fehler oder Fehlfunktionen der Services. Die Fehlermitteilungen müssen vom
Lizenzinhaber entsprechend den von Augeo auf der Webseite beschriebenen
Modalitäten und innerhalb einer angemessenen Frist nach Feststellung des
Fehlers übermittelt werden.
11.4 Der Lizenzinhaber kann keine Zahlungsermäßigung,
keinen Schadenersatz oder keine sonstigen Konventionalstrafen verlangen für
Unterbrechungen oder Fehler, die die Datenübertragung verhindern, aber nicht
auf einer groben Fahrlässigkeit von Augeo beruhen.
11.5 Der Lizenzinhaber kann für die oben genannten Fälle
Konventionalstrafen verlangen, wenn der Lizenzinhaber dies Augeo spätestens vor
Ablauf einer Frist von fünfundvierzig (45) Kalendertagen mitteilt, ab dem Datum
an dem der Lizenzinhaber von dem Reklamationsgrund Kenntnis erhalten hat oder
hätte erhalten sollen.
12 Höhere Gewalt
12.1
Eine Partei kann von ihrer Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz und
Konventionalstrafen befreit werden, wenn die Leistung einer besonderen
Verpflichtung durch Umstände verhindert oder kostspielig wird, auf die die
Partei keinen Einfluss hat oder die nicht vorhersehbar waren. Solche Umstände
höherer Gewalt umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, Naturkatastrophen,
Revolten oder Bürgerkriege, Terrorismus, Krieg oder militärische Einsätze,
nationale oder örtliche Notstände, Handlungen oder Unterlassungen von
Regierungen, Blockaden, Embargos, Einschränkungen, Strafmaßnahmen oder
behördliche Anordnungen des Zivilschutzes oder der militärischen Behörden,
Regierungsverordnungen, Handlungen eines Staatsfeindes, Aufstände, allgemeiner
Transport-, Waren- oder Energiemangel oder alle ähnlichen Umstände,
Fehlfunktionen des Telekommunikationsnetzes, soziale Konflikte aller Art,
Brände, Erdbeben oder Überschwemmungen, Streiks oder sonstige Arbeitskonflikte,
Explosionen (jeweils als „Fall höherer
Gewalt“ bezeichnet).
12.2 Wenn eine der Parteien während einer Frist von mehr
als einem (1) Monat aufgrund eines der oben genannten Umstände an der
Ausführung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, kann jede der
Parteien den Vertrag schriftlich kündigen, ohne zu einer Schadensersatzzahlung
verpflichtet zu sein.
13.1 Augeo verpflichtet sich dazu, Dritten die ihr von
dem Lizenzinhaber im Rahmen des Vertrags übermittelten Informationen weder
mitzuteilen noch auf sonst eine Weise zugänglich zu machen. Diese
Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, für die Augeo
nachweisen kann, dass sie sie außerhalb des Rahmens des vorliegenden Vertrags
erhalten hat, oder die allgemein bekannt sind. Diese Vertraulichkeitspflicht
gilt auch nicht, wenn eine Partei verpflichtet ist, die Informationen aufgrund von
rechtlichen Bestimmungen, behördlichen Erlässe oder Gerichtsentscheidungen
preiszugeben. Die Vertraulichkeitspflicht bleibt auch nach der Kündigung des
Vertrags für eine Dauer von zwei (2) Jahren ab Kündigungsdatum bestehen.
13.2 Augeo ist berechtigt, die Inhalte, die in den
Veröffentlichungssystemen der Services veröffentlicht werden, wie z.B.
Projektentwürfe oder öffentliche Wiki Seiten, zu prüfen und zu löschen. Augeo behält sich ebenfalls das
Recht vor, die in einem zusammenfassenden Formular verwendeten Modelle zu
prüfen.
14.1
Augeo behält sich das Recht vor, den Vertrag zu ändern, einschließlich aber
nicht ausschließlich der dem Kunden von ihr periodisch in Rechnung gestellten
Gebühren. Der Kunde wird über diese Änderungen per E-Mail oder mittels der auf
der Website eingestellten Informationen informiert. Der Kunde ist berechtigt,
innerhalb einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen ab dem Versanddatum der
E-Mail, oder gegebenenfalls innerhalb einer Frist von dreißig (30)
Kalendertagen ab der Veröffentlichung der Änderungen auf der Website, den
Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Wenn der Vertrag nicht innerhalb
der oben genannten Frist vom Kunden gekündigt wird, wird das Einverständnis des
Kunden mit den neuen allgemeinen Bedingungen vorausgesetzt.
15
Vertragsdauer und -Kündigung
15.1 Der Vertrag tritt in Kraft, sobald
der Lizenzinhaber sich mit den vorliegenden allgemeinen Bedingungen
einverstanden erklärt hat. Der Vertrag ist unbefristet, unter Vorbehalt einer
schriftlichen Kündigungsanzeige seitens einer der beiden Parteien. Diese
Kündigung tritt in Kraft, unter Vorbehalt der vollständigen Zahlung aller fälligen
oder vorauszuzahlenden Gebühren, spätestens (a) am letzten Tag des laufenden
Abonnementszeitraums des Kunden, oder (b) einen (1) Monat nach Erhalt des
Kündigungsschreibens durch die andere Partei.
15.2 Ab Inkrafttreten der Kündigung des Vertrags haftet
Augeo nicht mehr für das Hosting der vom Lizenzinhaber im Rahmen der Services
generierten Inhalte. Dementsprechend muss der Lizenzinhaber sicherstellen, dass
er die nötigen Sicherungskopien der Inhalte besitzt, die er bewahren möchte.
15.4 In Bezug auf die Test-Services behält sich Augeo das
Recht vor, nach eigenem Ermessen und aus welchem Grund auch immer,
einschließlich aufgrund mangelnder Nutzung, das Konto zu löschen und alle im
Rahmen der Nutzung der Services verwaltete Inhalte zu löschen und zu
zerstören. Diese Kündigung der Services
wird dem Kunden mindestens einen (1) Monat zuvor per E-Mail mitgeteilt.
15.5 Die Paragraphen 11 und 13 haben auch nach der
Kündigung des vorliegenden Vertrags noch Geltung.
16.1 Augeo ist berechtigt, ihre Rechte
und Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Vertrag als ganzes oder teilweise
ohne vorheriges Einverständnis des Kunden an eine Gesellschaft abzutreten, die
der gleichen Unternehmensgruppe wie Augeo angehört.
16.2 Mit Ausnahme der Bestimmungen des Paragraphen 4.4
ist der Lizenzinhaber nicht berechtigt, seine Rechte und Verpflichtungen im
Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ohne das vorherige schriftliche
Einverständnis von Augeo abzutreten. Wenn der Lizenzinhaber seine Rechte und
Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag abtritt, und die
neue Partei ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, bleibt der
Lizenzinhaber voll verantwortlich für die Erfüllung der im vorliegenden Vertrag
festgelegten Verpflichtungen.
17 Allgemeine Bestimmungen
17.1 Der vorliegende Vertrag wurde in französischer
Sprache erstellt, und diese gilt somit in jeder Hinsicht als Referenzsprache.
Jede anderssprachige Version des vorliegenden Vertrags wird nur zu
Informationszwecken vorgelegt.
17.2 Wenn eine Bestimmung des vorliegenden Vertrags aus
einem beliebigen Grund für unanwendbar erklärt wird, bleiben die anderen
Bestimmungen des vorliegenden Vertrags dennoch gültig, und die unanwendbare
Bestimmung wird soweit wie möglich und im Rahmen des gesetzlich erlaubten
geändert, um möglichst den gleichen Zweck und die gleichen wirtschaftlichen
Auswirkungen zu erreichen wie die ursprüngliche Bestimmung.
18.1 Der vorliegende Vertrag und die sich daraus
ergebenden Beziehungen zwischen Augeo und dem Lizenzinhaber unterliegen
französischem Recht und werden dementsprechend ausgelegt.
18.2 Bei Streitfällen im Zusammenhang mit dem
vorliegenden Vertrag vereinbaren die Parteien, zuerst zu versuchen, nach bestem
Wissen und Gewissen und im Bedarfsfall zwischen den betroffenen Vorständen eine
außergerichtliche Lösung zu erarbeiten, die in Anbetracht der Umstände
angemessen ist, bevor sie ein gerichtliches Verfahren einleiten.
18.3 Alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem
vorliegenden Vertrag werden dem Handelsgericht von Nanterre (Hauts-de-Seine),
Frankreich, vorgelegt.
Version 1.1, 24. Februar 2009.